Die Hermann und Marianne Straniak Stiftung wurde am 12. Dezember 1974 in Sarnen als Stiftung im Sinne von Art. 80 ff ZBG durch Hermann Straniak, Salzburg, gegründet. Dieser starb 1975 und setzte die Stiftung als seine Universalerbin ein. Die Stiftung verfügt heute über ein gut dotiertes Stiftungskapital, welches in Liegenschaften in der Schweiz und in Österreich (speziell in Salzburg), sowie in Wertschriften angelegt ist. Der jährliche Einnahmenüberschuss wird in bestimmten Quoten vollständig zur Förderung des Stiftungszweckes eingesetzt. Die Stiftung steht unter der Aufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern.

Stiftungsrat:

Ehrenpräsident:

Dr. Herwig Liebscher

Präsident:

Dr. Christoph Liebscher, Rechtsanwalt in Wien

Mitglieder:

Christine Ruch, Juristin in Zürich

lic. oec. Roland Furger, dipl. Wirtschaftprüfer in Luzern

 

Als Kontrollstelle amtet die Opes Treuhand AG in Luzern

Der Stiftungszweck nach Art. 5 der Gründungsurkunde umfasst im Wesentlichen:

Förderung der Bemühungen zur Verbindung des philosophischen Gedankengutes der östlichen (asiatischen) mit dem der abendländischen (westlichen) Welt mit dem Ziel, aus der Verbindung dieses Gedankengutes eine Synthese zu schaffen. Förderung der Ziele und Gedanken, die in der europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt sind, insbesondere der Bewertung der geistigen Freiheit für den einzelnen Menschen.

Neben der Förderung allgemeiner humanitärer Bestrebungen unterstützt die Stiftung ausserdem bedürftige, betagte Personen im Kanton Obwalden.